KInderbeistand

nach §104 AußStrg.

Ein Kinderbeistand ist eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson, die Kinder in ,,stürmischen Zeiten“ für die Dauer eines Gerichtsverfahrens unterstützt. Denn wenn das Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet, auch zu hören, wie es dem Kind geht, was es möchte und wie es sich seine Zukunft vorstellt. Der Kinderbeistand fungiert gewissermaßen als „Sprachrohr des Kindes“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es dem/der Richter*in seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.

Kinder (zwischen meist 6-14 Jahren) sollen durch ihren Kinderbeistand entlastet werden in dieser schwierigen Zeit.  Als ausschließlich parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind, ist der Kinderbeistand gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.

Meine Aufgaben:

  • Vertrauensverhältnis zum Kind herstellen
  • über das Verfahren informieren
  • mit dem Kind seine Wünsche und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör verschaffen
  • Begleitung zu Vorladungen (Kinder- und Jugendhilfe, Gutachter, Familiengerichtshilfe)

Kosten:

Die Bestellung des Kinderbeistandes ist für die ersten sechs Monate gebührenfrei.

Danach tragen die Eltern die Kosten.

Einkommensschwache Familien können über die Verfahrenshilfe eine Gebührenbefreiung beantragen.